2006 “Freiwillige Ausreise”

Pressemitteilung der Jury: Wahl des 18. „Unworts des Jahres“

“Gesetzes- und Behördenterminus, wenn abgelehnte Asylbewerber aus deutschen Abschiebehaftanstalten, sog. Ausreisezentren, nach intensiver "Beratung" in ihre Herkunftsländer zurückkehren, wobei die Freiwilligkeit in vielen Fällen zweifelhaft ist.

Freiwillige Ausreise ist nach Meinung der Unwort-Jury eins der leider zahlreichen Unwörter im Zusammenhang mit der Behandlung von Asylbewerbern (z. B. die Unwörter von 1992 bzw. 2002 aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Grundgesetz Art. 16a und Ausreisezentrum für Abschiebehaftanstalten oder die Behördenformulierung kindgerechte Abschiebung).

Freiwillige Ausreise meint in Abgrenzung zum amtlichen Begriff Abschiebung, der Zwangsmaßnahmen beinhaltet, die Konsequenz aus der «intensiven Beratung» abgelehnter Asylbewerber in den sog. Ausreisezentren, die Bundesrepublik doch lieber von selbst wieder zu verlassen. Die Freiwilligkeit einer solchen Ausreise darf in vielen Fällen bezweifelt werden. .”


 

Stefan Daub, Freiwillige Ausreise

“Traumstrand“

Strahlend blauer Himmel, breite, weiße Strände und kristallklares Wasser, exotische Vegetation und schattenspendende Palmen – Sri Lanka ist ein Urlaubsparadies. Der Name der Insel im Indischen Ozean duftet nach Tee und Gewürzen und lässt an sonnigen Urlaube denken. 520.000 Touristen haben 2006 das tropische Paradies besucht, darunter 120.000 Deutsche. Dass auf der Insel seit knapp 20 Jahren ein Bürgerkrieg tobt, der mittlerweile etwa 62.000 Menschen das Leben gekostet hat, kümmert die Badegäste wenig.

So, wie die Jury für sachliche Angemessenheit und Humanität im Sprachgebrauch eintritt, so möchte ich zur Reflexion der eigenen Wahrnehmung anregen. Nicht selten vergisst man das Links und Rechts – die andere Perspektive. Was für mich das Paradies ist, mag für einen anderen Menschen die Hölle sein. Das Flugzeug, das mich in den Urlaub bringt, ist für den nicht geduldeten Asylant der Rücktransport in die Welt, der er entfliehen wollte.

Mein Reiseziel ist möglicherweise seine Endstation.

www.stefandaub.de


Jan Nouki Ehlers, Freiwillige Ausreise

links: „Yippie”

Um den abgelehnten Asylanten die „freiwillige Ausreise„ etwas schmackhafter zu machen, hat sich das Innenministerium etwas einfallen lassen. Zunächst noch in der Testphase sehen wir hier einen vollkommen zu Recht abgewiesenen Asylbewerber bei der freiwilligen Ausreise. Statt ihn mit Härte und unbedingter Sachlichkeit abzuweisen, wird er freundlich von einem Beamten und den GO-GO – HOME GIRLS verabschiedet. Denn ein freundlicher Abschied ist ein leichter Abschied und mit einem Lächeln im Gesicht ist die Welt doch gar nicht mehr so grau, wie sie so manch einem Asylbewerber erschien. So wird er mit vorbildlich guter Laune zurückgeschickt. Mit diesem Geschenk im Gepäck wird er bestimmt sehr freundlich in seiner Heimat aufgenommen, denn wer mit einem Lächeln einreist, wird immer SEHR willkommen sein.

rechts: „return to sender”

Der Song von Elvis Presley lag mir bei der Bearbeitung dieses Themas irgendwie in den Ohren.

www.janehlers.net


Albrecht Haag, Freiwillige Ausreise

Gendun Sangpo ist 2004 aus Amdo / Tibet „freiwillig ausgereist“: 2 1/2 Wochen wanderte er nachts über eine nicht näher bezeichnete Route außer Landes. Er lebt derzeit in Frankfurt und wartet auf die dauerhafte Anerkennung seines Asylantrages. Sonst droht ihm die erneute Gelegenheit zu einer „freiwilligen Ausreise“. In einer Einschätzung von Amnesty International zur Rückkehr von Tibetern heißt es: Für den Fall, dass die Person ohne offizielle Genehmigung der chinesischen Behörden in das Nachbarland gereist ist, besteht für sie bei der Rückkehr die Gefahr, wegen Verstoßes gegen § 176 des chinesischen Strafgesetzbuches angeklagt zu werden. Aufgrund dieser Vorschrift drohen jedem, der „unter Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften zur Regelung des Verlassens und Betretens des Staatsgebietes die Staatsgrenze heimlich überschreitet“, in „schwerwiegenden Fällen“ Gefängnis, Gewahrsam oder Überwachung bis zu einem Jahr.

Im Fall einer Inhaftierung bzw. Verurteilung zu einer Haftstrafe wäre die Person von Misshandlung und Folter in der Haft bedroht. Amnesty International liegen zahlreiche Berichte über die Anwendung von Folter und Misshandlung in Tibet vor, die den Schluß zulassen, dass diese in Tibet systematisch angewendet werden und zum Gefängnisalltag gehören. Die Gefahr, Opfer von Folter und Misshandlung zu werden, besteht vor allem für Personen, denen unterstellt wird, sich für die Unabhängigkeit Tibets einzusetzen und Kontakt mit der tibetischen Exilregierung aufgenommen zu haben.

www.albrecht-haag.de


Alexandra Lechner, Freiwillige Ausreise

links: „Der freie Wille ist, wie Willensfreiheit und freiwillig, eine Bezeichnung für das Wollen eines Menschen, welches dieser von sich aus, also selbst, und vor allem, frei zu bestimmen hat.“ (Wikipedia)

Während „Ausreise“ gewürzt durch „freiwillig“, einen rhetorisch schwer zu verdauenden Bissen erzeugt, bei dem bestenfalls die Unwort-Jury freiwillig anbeißen will, liefert der Begriff der „freiwilligen Ausreise“ neben seiner primären Bedeutung zur Nominierung als Unwort 2006 noch eine Reihe weiterer betrachtenswerter gesellschaftlicher Phänomene. Indem „freiwillige Ausreise“ als wohlklingende Phrase versucht, über einen alles andere als erfreulichen Umstand in der Lebensbiographie des davon betroffenen Menschen hinwegzutäuschen, laufen wir selbst immer häufiger Gefahr, in unserem eigenen alltäglichen Leben unabdingbare Reaktionen auf unsere Umwelt mit freiem Willen zu verwechseln.

rechts: Das leere Labor steht als Metapher für die freiwillige Ausreise von Forschern und Wissenschaftlern, die hier an ihre Grenzen stoßen und sich andernorts bessere Arbeitsbedingungen erhoffen. Aber auch die im Baugewerbe Arbeitsuchenden blicken nicht selten auf den Arbeitsmarkt unserer nordischen Nachbarländer. Gibt es hier – in Deutschland – nicht genug Ideen zu verwirklichen?

Der leere Schreibtisch mit dem verlassenen Laptop erzählt die Geschichte von bereits vier Millionen Menschen, die sich regelmäßig in einer virtuellen Parallelwelt treffen. Der Mensch ist dabei nicht zu erkennen, nur sein Avatar (sein virtuelles Alter Ego). So werden in „Second Life“ Grundstücke erworben, Wohnungen eingerichtet, Bekanntschaften gemacht, beim Einkauf Geld ausgegeben, aber auch mit Geschäftsideen Geld verdient. Was bewegt die Menschen dazu, einen Teil ihres realen Lebens in die virtuelle Welt von Second Life zu verlagern?

www.alexandralechner.com


Jens Steingässer, Freiwillige Ausreise

links: 03/1950_50.48oN/12.43oO - 49.52oN/8.38oO

rechts: 11/2002_15.68oN/38.45oO - 8.86oO/49.93oN

Aus freiem Willen heraus geschehen wohl die wenigsten Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern – mindestens genauso wenig freiwillig waren sicherlich die zuvor erfolgten Ausreisen aus dem jeweiligen Heimatland. Äußere Zwänge bestimmten den freien Willen, sein Zuhause, seine Familie, seine Wurzeln zu verlassen; dem Individuum bleibt kein anderer Ausweg als die freiwillige Ausreise, oder unmissverständlicher formuliert, die freiwillige Flucht. Von welchem Längen- und Breitengrad der Erde man fliehen muss, um an einem anderen Ort in menschenwürdigeren Verhältnissen leben zu können, macht prinzipiell keinen Unterschied! Die Tragik über den Verlust der Heimat ist derselbe ...

www.jens-steingaesser.de


Andreas Zierhut, Freiwillige Ausreise

Im Winter | Im Sommer

www.andreaszierhut.de